| Perioperative Thromboembolieprophylaxe |
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Vorbemerkungen Jede operative Behandlung fördert
aufgrund des mehr oder weniger großen Gewebstraumas und der nachfolgenden
Immobilisation des
Risiko für thromboembolische Komplikationen Ein niedriges Risiko an thromboembolischen
Komplikationen zu erkranken haben operierte Patienten mit einem Lebensalter
unter 40 Jahren
Ein mittleres Risiko besteht
bereits bei Patienten, bei denen nur mindestens ein zusätzlicher weiterer
Risikofaktor vorliegt und die Operation
Ein hohes thromboembolisches
Risiko besteht grundsätzlich bei orthopädischen Operationen
der unteren Extremitäten, bei Tumoroperationen,
Zur Abschätzung des individuellen Risikos eines Patienten, eine thromboembolische Komplikation zu erleiden, hat sich eine Punktwertung der Risikofaktoren bewährt. Alter über 40 Jahre
1 Punkt
Hüftoperation
3 Punkte
Diuretika
1 Punkt
vorbekannte Venenerkrankung
2 Punkte
Die Summe der individuell ermittelten
Risikopunkte ergibt ein niedriges Thromboserisiko bei 0 bis 1 Punkt, ein
mittleres Thromboembolierisiko bei 2 bis 4 Punkten und ein hohes Risiko
bei über 5 Punkten. Dementsprechend sind präventive Maßnahmen
zur Verhinderung einer Thromboembolie-Komplikation erforderlich, auch bei
gefäßchirurgischen Patienten.
Prophylaktische Massnahmen Basis ist weiterhin die konsequente, postoperative Frühmobilisation, soweit möglich die aktive, krankengymnastische, physikalische Therapie (vor allen Dingen passive und aktive, auch apparative Fußgymnastik), Hochlagerung der Beine gegenüber dem Körperstamm, Antithrombose-Strümpfe. Selbstverständlich müssen diese Maßnahmen den jeweils gegebenen Möglichkeiten des einzelnen Patienten angepaßt werden. Seit rund 20 Jahren hat sich die medikamentöse, subcutan gegebene Thromboembolieprophylaxe mit Heparin, in den letzten Jahren mit niedermolekularen Heparinen, auch bei Patienten mit niedrigem und mittlerem Risiko durchgesetzt. Sie führt zu einer in vielen Studien nachgewiesenen, statistisch signifikant niedrigeren, postoperativen Rate an Thromboembolie-Komplikationen. Dies betrifft im Bereich der Gefäßchirurgie nicht nur Varizenoperationen und Carotis-Eingriffe, sondern auch rekonstruktive Arterieneingriffe und venöse Eingriffe im Becken- und Bauchbereich, am Ober- oder Unterschenkel, an den oberen Extremitäten und auch Amputationen. Eine Beinleitvenenthrombose und eine Lungenembolie ganz zu vermeiden vermag diese medikamentöse Heparin-Therapie leider nicht. Deshalb sind die bewährten physikalischen Maßnahmen nicht zu vernachlässigen und es muß auch bei gefäßchirurgischen Patienten, vor allen Dingen solchen mit tage- oder wochenlanger Immobilisation mit einer Phlebothrombose gerechnet werden. Bei therapeutischer Antikoagulation durch Heparine/Marcumar, welche direkt postoperativ begonnen wird, ist eine zusätzliche Thromboseprophylaxe durch niedermolekulare Heparine natürlich nicht nötig. Komplikationen Im Rahmen einer üblichen Thromboembolieprophylaxe mit Heparinen sind Blutungskomplikationen selten und in der Regel harmlos. Im Vordergrund stehen die seltenen heparininduzierten Thrombozytopenien (HIT) Typ 1 und Typ 2, d. h. der Abfall der Blutplättchen und damit verbundene Blutungs- und Thrombosekomplikationen. HIT Typ 1 ist charakterisiert durch einen nur mäßigen Abfall der Thrombozyten (Blutplättchen), beginnend kurz nach den ersten Heparin-Gaben, selten einem Unterschreiten eines Wertes von 100 000/ml und einem spontanen Wiederanstieg ohne dass ein Abbruch der subcutanen oder i.v.-Heparinisierung notwendig ist. Die Häufigkeit des Typ 1 liegt bei 0,5 bis 1 % aller mit Heparin behandelten Patienten und bleibt im klinischen Alltag in der Regel unbemerkt. Die Häufigkeit
der HIT Typ 2 beträgt zwar nur 0,05 bis 0,2 % , durch eine Sterblichkeitsrate
bis 20 % hat sie jedoch in den letzten Jahren erheblich an klinischer Relevanz
gewonnen. Zugrunde liegt eine immunologische Interaktion zwischen Antikörpern
gegen Heparin und Plättchen-Faktor 4 mit Aktivierung der Thrombozyten,
wodurch multipel lokalisierte arterielle und venöse thromboembolische
Komplikationen
Die heparininduzierten Komplikationen
müssen durch routinemäßige, in festen zeitlichen Abständen
durchgeführte Thrombozytenkontrollen aufgedeckt werden.
Eine schriftlich dokumentierte Patientenaufklärung über die medikamentöse Thromboembolieprophylaxe und ihre Risiken wird seitens der Rechtsprechung gefordert: Patientenmerkblatt und Aufklärungsbogen
zur Thromboseprophylaxe
Sie haben eine Erkrankung oder Verletzung
erlitten, welche eine Operation oder Ruhigstellung erforderlich macht.
Grundsätzlich besteht bei Operationen und ruhigstellenden Verbänden
das Risiko einer Thrombose (meistens im Bereich der Beinvenen) und, wenn
auch sehr selten, einer Lungenembolie. Daher sind vorbeugende Maßnahmen
(Prophylaxe) wichtig.
Auch durch alle o. g. Maßnahmen können Thrombosen und Embolien nicht vollständig verhindert werden, das Risiko wird jedoch stark vermindert. Wenn Sie keine Fragen mehr haben und mit der vom Arzt verordneten medikamentösen Thromboseprophylaxe einverstanden sind ( siehe umseitig), so bekunden Sie das bitte mit Ihrer Unterschrift. Thrombose: Bildung von Blutgerinnseln, evtl. mit Verschluß des Blutgefäßes, meist im Bereich der Beckenvenen. Embolie: Verschleppung eines Blutgerinnsels, z.B. aus der Beinvene zu anderen Organen (meist Lunge), wodurch ein anderes Blutgefäß akut verschlossen werden kann.
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Inhalt,
Zahlen, Daten und Fakten (c) 2002 Prof. Dr. Stefan von Sommoggy
Veröffentlichungen nur mit schriftlicher Genehmigung, Konzept & Layout (c)
2002 Prof. Dr. Stefan von Sommoggy